Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_1360/2021 vom 7. April 2022 eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg ab. Sie beantragte die Verurteilung des Inhabers eines Facebook-Kontos wegen Rassendiskriminierung, auf dessen "Pinnwand" Dritte rassistische Kommentare gepostet hatten. Da der Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis hatte, ist seine strafrechtliche Verantwortlichkeit mangels einer spezifischen Rechtsgrundlage ausgeschlossen.
Stephan Groth ist per 1. Januar 2021 zum Counsel von Homburger ernannt worden. Durch diese Ernennung stärkt die im Prime Tower domizilierte Wirtschaftsanwaltskanzlei ihre Expertise im Strafrecht. Er ist auf die Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in wirtschafts- und verwaltungsstrafrechtlichen Untersuchungen spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Stephan Groth bilden die Durchführung von internen Untersuchungen sowie die Vertretung von Klienten in aufsichtsrechtlichen Verfahren.
Im Urteil 1B_527/2019 vom 7. August 2020 bestätigte das Bundesgericht seine Praxis aus BGE 144 I 253. Die zwischen den beiden Urteilen des Bundesgerichts publizierte Dissertation von Thierry Urwyler konnte das Bundesgericht nicht umstimmen, auch wenn sie sehr viele gut begründete Argumente enthält, für ein Teilnehmerecht der Verteidigung am Explorationsgespräch. Die Beschwerde ans Bundesgericht erhob RA Kenad Melunovic Marini.
Im Urteil des Bundesgerichts vom 22. April 2020 (1B_146/2020) ging es um die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Strafvollzug nach Verbüssung von 2/3 der Freiheitsstrafe. Der Verteidiger macht in der Replik dann die Verletzung des Gebots der rechtsgleichen Behandlung geltend, weil andere Gefangene wegen der Corona-Krise entlassen wurden. Es ist richtig und sogar notwendig, dass in strafrechtlichen Verfahren zum Thema Haft, u.a. auch bezüglich der Untersuchungs- und der Sicherheitshaft das Thema Coronavirus (COVID-19) vor Gericht thematisiert wird.
Prof. Dr. Christopher Geth ist zum Professor für Strafrecht an der Universität Basel gewählt worden. Prof. Dr. Christopher Geth ist seit 2013 Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bern, seit 2019 mit Tenure Track, und Co-Direktor am Departement Strafrecht. Er wird seine Professur an der Juristischen Fakultät der Universität Basel mit Amtsantritt auf den 1. Februar 2021 aufnehmen. Wir grautulieren Prof. Geth herzlich zu seiner Ernennung.
Ab dem 1. Juli 2020 wird bestraft, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafrechts auf dieses Datum in Kraft gesetzt. In der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Entscheid des Parlaments für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm klar bestätigt.
Der Beschwerdeführer hat ohne vorgängige Warnung mehrere Telefongespräche aufgezeichnet, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit einem Polizeibeamten geführt hatte. In der Folge hat er die Aufnahmen per E-Mail im beruflichen Umfeld des Polizeibeamten verbreitet, weshalb Letzterer Strafantrag stellte. Das erstinstanzliche Gericht erklärte den Beschwerdeführer des unbefugten Aufnehmens von…
Heute behandelt der Club auf SRF1 das Thema «Sexualstrafrecht – wenn ein «Nein» nicht reicht. Die Gesprächsrunde ist interessanterweise – mit Ausnahme vom SP-Politiker Prof. Dr. Daniel Jositsch – ausschliesslich mit Frauen besetzt. Es fehlen als Teilnehmende Richter und Staatsanwälte. Die Teilnahme von Vertretern dieser Berufsgruppen wäre für eine Diskussion des Themas von grosser Notwendigkeit. So könnte ein in diesem Bereich erfahrener Staatsanwalt den konkreten Gang von Untersuchungen und Befragungen schildern und ein Richter über die Entscheidfindung im Kollegium berichten.
Das Bundesgericht präzisiert im Urteil 4. Dezember 2019 (6B_690/2019) die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Ob bei einer Person ein Härtefall vorliegt, weil sie "in der Schweiz geboren oder aufgewachsen" ist, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist vielmehr im Einzelfall anhand der gängigen Integrationskriterien durchzuführen. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat eine neue kantonale Ordnungsbussenverordnung erlassen. Diese stützt sich auf das revidierte Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG), welches der Kantonsrat am 9. Dezember beschlossen hat. Verordnung und Gesetz treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Künftig wird das Ordnungsbussenverfahren auf neue Bereiche ausgedehnt – etwa auf Verstösse gegen das Jagdgesetz.
Falls am Tatort biologisches Spurenmaterial sichergestellt werden kann (Blut, Haare, usw.), lässt sich daraus ein DNA-Profil erstellen. Mit der sogenannten Phänotypisierung ist es heute möglich, aus einer DNA-Spur äusserlich sichtbare Merkmale einer Person herauszulesen. Diese neuen Möglichkeiten sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig nutzen können. Damit wird eine ermittlungstechnische Lücke gefüllt. Heute…
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