Steuerregel für systemrelevante Banken
Freitag, 08. März 2019

Das Gesetz korrigiert die Berechnung des Beteiligungsabzugs, damit die Gewinnsteuerbelastung der Konzernobergesellschaft einer systemrelevanten Bank unverändert bleibt, wenn diese Too-big-to-fail-Instrumente (z.B. Bail-in-Bonds) herausgibt. Die Eidgenössischen Räte haben das Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungs-abzugs bei systemrelevanten Banken in der Schlussabstimmung vom 14. Dezember 2018 einstimmig verabschiedet. Der Beschluss des Bundesrates…