Die Schweizer Allwyn Entertainment AG (vormals Sazka Entertainment), ein führender multinationaler Lotteriebetreiber, der Lotterien in Österreich, der Tschechischen Republik, Griechenland, Zypern und Italien betreibt, beabsichtigt, in Partnerschaft mit Cohn Robbins Holdings Corp. (NYSE: CRHC.U, eine Special-Purpose-Akquisitionsgesellschaft (SPAC)), an der NYSE kotiert zu werden, was zu einem erwarteten Gesamtunternehmenswert für Allwyn Entertainment von ca. USD 9.3 Milliarden führt. Bär & Karrer war in dieser Transaktion als Schweizer Rechts- und Steuerberaterin für Cohn Robbins Holding Corp. tätig.
Diese Woche wurden erstmals Aktien der Klasse A sowie Warrants der VT5 Acquisition Company AG bei SIX Swiss Exchange gehandelt. Die Kotierung stellt den ersten Börsengang einer Special Purpose Acquisition Company (SPAC) in der Schweiz dar. Verwaltungsratspräsident des SPACs ist Heinz Kundert. Baker McKenzie beriet die VT5 Acquisition Company AG bei der Strukturierung und dem IPO, Niederer Kraft Frey beriet die EFG Bank AG (Co-Manager und Escrow Agent), und Advestra beriet UBS AG und Credit Suisse AG als Join Global Coordinators bei dieser Transaktion.
SIX Swiss Exchange ermöglicht Kotierung und Handel von Special Purpose Acquisition Companies (SPACs)
Ab 6. Dezember 2021 können SPACs an der SIX Swiss Exchange kotiert und gehandelt werden. Die Genehmigung aller zuständigen Behörden wurde erteilt. Der neue Kotierungsstandard für SPACs ist auf die besonderen Eigenschaften dieser Vehikel zugeschnitten und weist gleichzeitig einen angemessenen Grad an Anlegerschutz auf. Als Special Purpose Acquisition Companies (SPAC) können bei SIX Swiss Exchange ausschliesslich Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht kotiert werden. Der Zweck einer SPAC besteht im direkten oder indirekten Erwerb eines Akquisitionsobjekts. Die Dauer der SPAC ist beschränkt auf maximal drei Jahre.
SOCIAL MEDIA