Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Sozialversicherungsrecht
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Mittwoch, 18. November 2020
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Montag, 04. November 2019
Genf verbietet Uber. Diesbezüglich sehr zu empfehlen ist der Aufsatz "Sharing Economy: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Plattform-Beschäftigten" von René Hirsiger, Partner der renommierten Arbeitsrechtskanzlei Blesi Papa, aus der SZW (SZW 2019 /4/19), S. 372 ff.).
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