PUMA WORLD CUP
Mittwoch, 28. September 2022

Mit Urteil vom 6. April 2022 stellte das Bundesgericht fest, dass die Markenregistrierungen "PUMA WORLD CUP QATAR 2022" und "PUMA WORLD CUP 2022" irreführend seien. Es ordnete die Löschung dieser Marken aus dem Register an und wies die Sache zur Entscheidung über die Frage des Unterlassungsanspruchs an das Handelsgericht Zürich zurück. Nun hat das Handelsgericht mit Urteil vom 28. Juni 2022 entschieden, dass nicht nur die Registrierung, sondern auch die Verwendung der Marken "PUMA WORLD CUP 2022" und "PUMA WORLD CUP QATAR 2022" verboten ist. MLL vertrat die FIFA in diesem spannenden Verfahren.