Dienstag, 23. Juni 2020
Das Bundesgericht entschied im Urteil 2C_488/2018 vom 12. März 2020, dass der SMS-Dienst der Swisscom, welcher die Möglichkeit bietet, den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV mit der nächsten Rechnung zu bezahlen, unter die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes (GwG) fällt.



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