Obergericht Zürich
Sonntag, 13. Februar 2022

Mit Urteil vom 10. Februar 2022 (Geschäfts-Nr. SB210497) verurteilt das Obergericht Zürich, I. Strafkammer, einen Beschuldigten wegen Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einem «Covid-19-Kredit» zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, das Formular «Covid-19-Kredit» absichtlich inhaltlich falsch ausgefüllt und unterzeichnet zu haben, um so für seine Firma einen zinsfreien Kredit mit Bundesdeckung erhältlich zu machen. Das Obergericht Zürich bejahte sowohl das Vorliegen der Arglist beim Betrugstatbestand als auch die Urkundeneigenschaft des Kreditantrags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Mittwoch, 06. Januar 2021

Im Urteil 1B_637/2020 vom 29. Dezember 2020 hatte sich das Bundesgericht mit einem Fall aus dem Kanton Zürich zu befassen. Das Obergericht des Kantons Zürich bejahte das Vorliegen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr. Das Bundesgericht entschied anders und verneinte das Vorliegen dieses Haftgrundes, der auch als «Präventivhaft» bezeichnet wird. Das Bundesgericht erklärte dabei u.a. das bei Vermögensdelikten nur ausnahmsweise eine für diesen Haftgrund notwendige Sicherheitsgefährdung vorliegen könne. Die Frage zum Vortaterfordernis lies das Bundesgericht in diesem Fall offen.