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Donnerstag, 03. Oktober 2019
Der Vollzug der Opferhilfe und damit auch die Gewährung und Bemessung einer opferhilferechtlichen Genugtuung liegen in der Kompetenz der Kantone. Um eine gewisse Rechtsgleichheit bei der Festsetzung der Genugtuung gewährleisten zu können, hat das BJ im Jahr 2008 im Zuge der Totalrevision des OHG einen Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung…



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