Das Bundesgericht bestätigt in den Urteilen 2C_336/2021, 2C_337/2021, und 2C_338/2021 vom 18. Mai 2022 die gegenüber drei ausländischen Anbieterinnen von Online-Geldspielen verhängten Netzsperren. Sie können aus der Wirtschaftsfreiheit nichts für sich ableiten. Die angeordneten DNS-Sperren sind verhältnismässig. Die drei ausländischen Unternehmen bieten Online-Geldspiele an.
Netzsperren
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Dienstag, 28. Juni 2022
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Mittwoch, 04. September 2019
Artikel 86 Absatz 1 des Geldspielgesetzes legt fest „Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind“. Die Bestimmungen über die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten sind am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Seit dem…



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