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Mittwoch, 10. Mai 2023
Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) wählt künftig nicht mehr der Bundesrat den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, sondern das Parlament. Um dieses Arbeitsverhältnis zu regeln, wurden verschiedene Bestimmungen angepasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 beschlossen, diese Änderungen zeitgleich mit dem nDSG auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen.



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