Nachrichtendienstgesetz
Freitag, 03. Mai 2019

Gemäss dem neuen Nachrichtendienstgesetz (Art. 70 NDG) beurteilt der Bundesrat jährlich die Bedrohungslage der Schweiz und informiert die eidgenössischen Räte sowie die Öffentlichkeit. Diese Beurteilung war bisher Teil des Geschäftsberichts des Bundesrats und stützte sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Neu veröffentlicht der Bundesrat…