Mittwoch, 20. November 2024
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat ein Enforcementverfahren gegen insgesamt zehn miteinander verflochtene Gesellschaften sowie zwei natürliche Personen eröffnet. Es besteht der dringende Verdacht, dass die in das Verfahren involvierten Personen als Gruppe mehrere finanzmarktrechtlich unerlaubte Tätigkeiten ohne die notwendigen Bewilligungen ausgeübt haben. Die FINMA hat einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt und Massnahmen ergriffen, um bedrohte Anlegerinteressen zu schützen.



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