Lesezeit:
2 Min
Mittwoch, 26. Juni 2019
Das Kernstück der Vorlage bilden die Massnahmen im Strafrecht. Konkret soll die Durchsetzbarkeit des strafrechtlichen Tätigkeitsverbots (Art. 67 Abs. 1 StGB) verbessert werden. Bereits heute kann ein Gericht aufgrund eines Konkurs- oder Betreibungsdeliktes ein Tätigkeitsverbot anordnen und jemandem die Ausübung einer Funktion in einem Unternehmen verbieten. Neu soll eine Brücke…



SOCIAL MEDIA