Heute ist ein spannender Tag in der Schweizer Justiz. Das Bundesverwaltungsgericht publizierte heute sein Urteil A-2138/2020 vom 22. Juli 2020 und Bundesanwalt Michael Lauber bot der zuständigen Gerichtskommission seinen Rücktritt an. Das Bundesverwaltungsgericht taxierte dabei die Aussagen von Bundesanwalt Michael Lauber als «vorsätzlich unwahr» und hält die Lohnkürzung als Art der Sanktion für gerechtfertigt, reduziert die Lohnkürzung aber leicht.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist in den Urteilen 18. März 2020 (1B_442/2019, 1B_443/2019)zu Recht nicht auf die Revisionsgesuche von Bundesanwalt Michael Lauber eingetreten, die er gegen die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über seinen Ausstand in den FIFA-Strafuntersuchungen zu zwei Mitbeschuldigten erhoben hatte. Das Bundesgericht weist die Beschwerden des Bundesanwalts und der Bundesanwaltschaft ab. Beschwerdegegner Jérôme Valcke wurde durch RA Patrick Hunziker und RAin Elisa Bianchetti (beide RMH) vertreten. Beschwerdegegner Markus Stephan Kattner wurde durch RA Michael Kramer (Pestalozzi) vertreten.
Die AB-BA hatte am 9. Mai 2019 ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet. Als Leiter der Disziplinaruntersuchung setzte sie Professor Peter Hänni ein. Der Bundesanwalt teilte der AB-BA im Juli 2019 mit, dass er Rechtsanwalt Lorenz Erni und Rechtsanwältin Francesca Caputo…
Mit 129 Stimmen (notwendig gewesen wären 122 Stimmen) wurde Michael Lauber heute von der Bundesversammlung wieder zum Bundesanwalt gewählt.



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