Donnerstag, 10. März 2022
Das Bundesgericht hält im öffentlich beratenen Urteil 8C_256/2021 vom 9. März 2022 eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades anhand der Tabellenlöhne der LSE nicht für angezeigt. Es liegen keine ernsthaften sachlichen Gründe für eine Änderung der Praxis vor.
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