Lohnausfall
Freitag, 28. Februar 2020

Der Bundesrat hat soeben gestützt auf des Epidemiengesetz (EpG) bis zum 15. März 2020 alle Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen verboten. Das dürfte auch zu arbeitsrechtlichen Themen führen. Durch Absagen von Veranstaltungen, dazu gehören u.a. die Geneva International Motor Show (GIMS) oder die Giardina-Messe in Zürich, sowie von Sportveranstaltungen, sind nun viele Arbeitsverträge davon betroffen.