lm Group
Freitag, 29. Januar 2021

Bravonext, eine Tochtergesellschaft der lm group und ein europäischer Anbieter in der Online-Reise- und Freizeitbranche, hat bekannt gegeben, dass das Berufungsgericht des Kantons Tessin am 7. Dezember 2020 die Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts in Lugano vom Mai 2019 vollumfänglich bestätigt hat. Dieses hatte entschieden, dass die lm group berechtigt ist, allen ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, Ryanair-Tickets über die Websites der lm group (lastminute.com, volagratis.com, rumbo.es, weg.de, bravofly.com und andere) zu vergleichen und zu buchen. Durch die vollständige Zurückweisung der Berufungen von Ryanair bestätigte nun auch das Berufungsgericht des Kantons Tessin in einem gut begründeten und ausführlichen Urteil, dass die lm group bei der Ausübung ihrer Online-Reisebürotätigkeit in Bezug auf Ryanair-Flüge keine Rechte des geistigen Eigentums, Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletzt. Walder Wyss vertrat die lm Group gegen Ryanair.