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Freitag, 30. September 2022
Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig) kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und muss noch vorhandene Exemplare zerstören. Das Bundesgericht heisst im Urteil 4A_587/2021 vom 30. August 2022 die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gut. MLL vertrat Lindt & Sprüngli in diesem Verfahren.
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