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Dienstag, 21. Juli 2020
Im Urteil 9C_688/2019 vom 30. Juni 2020 (zur amtlichen Publikation vorgesehen) gefasste sich das Bundesgericht mit dem Anspruch auf Ergänzungsleistungen einer 1942 geborenen AHV-Rentnerin. Das Bundesgericht hält in diesem Urteil an der bisherigen Praxis fest, dass anspruchsberechtigte Personen auch dann Ergänzungsleistungen erhalten, wenn sie das Geld verschwenderisch ausgegeben haben.
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