Kreisgericht St. Gallen
Montag, 21. März 2022

Das Kreisgericht St. Gallen urteilte am 6. Januar 2022, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin nicht über das Weisungsrecht zu Impfungen anhalten und sein Weisungsrecht nicht in diskriminierender Weise ausüben darf. Das Kreisgericht St. Gallen entschied, dass die durch den Arbeitgeber via Weisungsrecht ausgesprochene Kündigung missbräuchlich war.