Urteil 4A_360/2021 vom 6. Januar 2022 des Bundesgerichts (Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, vom 19. Mai 2021 (LA210008-O/U)) hatte sich das Bundesgericht mit der rechtlichen Qualifikation des Vertrages einer Konsulentin einer Anwaltskanzlei zu befassen. Die Qualifikation stellte eine sog. doppeltrelevante Tatsache für die Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Zürich dar, worauf das Bundesgericht auch vertieft einging. In casu wurde die Qualifikation als Arbeitsvertrag durch das Bundesgericht, gestützt auf die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz, verneint. Zu bemerken ist aber, dass die Position des «Konsulenten» bzw. der «Konsulentin» in vielen grossen Schweizer Anwaltskanzleien durchaus als Arbeitsvertrag qualifiziert werden dürfte.
Konsulentin
Freitag, 18. Februar 2022
Lesezeit:
8 Min
Freitag, 08. Januar 2021
Christine Glättli ist per Anfang 2021 zur Konsulentin im Corporate/M&A Team sowie im Private Clients Team von Walder Wyss befördert worden. Ihre bevorzugten Tätigkeitsbereiche umfassen Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sachenrecht sowie Ehe- und Erbrecht.



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