Derzeit wird international diskutiert, ob gesperrte russische Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden können. Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Rechtsfragen zu klären. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt in ihrer Analyse zum Schluss, dass die Konfiskation privater russischer Vermögenswerte gegen die Bundesverfassung und die geltende Rechtsordnung verstossen würde. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 von der Analyse der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen.



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