Kollektivanlagegesetz
Mittwoch, 19. August 2020

Mit der Vorlage werden gewisse kollektive Kapitalanlagen von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde befreit. Bedingung dafür ist, dass sie ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern und nicht dem breiten Publikum offenstehen. Zudem sind sie von Instituten zu verwalten, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden. Derartige kollektive Kapitalanlagen…