Kindestötung
Mittwoch, 01. April 2020

Das Bundesgericht weist Urteil vom 5. März 2020 (6B_1311/2019) die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis gegen die Verurteilung einer Frau zu einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe wegen Kindestötung ab. Das Kantonsgericht Wallis hat den privilegierten Tatbestand der "Kindestötung" zu Recht angewendet, mit dem der besonderen Situation einer Mutter während der Geburt, oder solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht, Rechnung getragen wird.