Im Urteil 9C_688/2019 vom 30. Juni 2020 (zur amtlichen Publikation vorgesehen) gefasste sich das Bundesgericht mit dem Anspruch auf Ergänzungsleistungen einer 1942 geborenen AHV-Rentnerin. Das Bundesgericht hält in diesem Urteil an der bisherigen Praxis fest, dass anspruchsberechtigte Personen auch dann Ergänzungsleistungen erhalten, wenn sie das Geld verschwenderisch ausgegeben haben.
IV
Lesezeit:
5 Min
Dienstag, 21. Juli 2020
Montag, 05. August 2019
Gemäss bisheriger langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichts führten primäre Suchterkrankungen als solche grundsätzlich nicht zu einer Invalidität im Sinne des Gesetzes. IV-rechtlich wurde eine Suchterkrankung erst dann von Bedeutung, wenn diese in eine Krankheit oder einen Unfall mündete oder wenn die Sucht infolge einer Krankheit entstand. Diese Rechtsprechung ging letztlich davon…
SOCIAL MEDIA