Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Nach der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Vorlage zur "Ehe für alle" auf den 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.
Inkrafttreten
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Mittwoch, 17. November 2021
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Donnerstag, 20. Mai 2021
Die Revision des Erbrechts ist eines der wichtigsten aktuellen Gesetzgebungsprojekte in der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Namentlich entfallen der Pflichtteil der Eltern, und der Pflichtteil der Kinder wird von drei Vierteln auf die Hälfte reduziert.
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