Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in den Urteilen A-4619/2021, A-4705/2021, A-4723/2021 und A-5017/2021 vom 26. April 2022 die Kündigung der Arbeitsverträgen von vier Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte, welche die Covid-19-Impfung verweigerten. Diese Arbeitsverhältnisse beruhen auf dem Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000. In seiner Anstellung als Fachberufsmilitär waren die Beschwerdeführer nicht nur Bundespersonalgesetzgebung, sondern auch dem Militärgesetz und den entsprechenden Ausführungserlassen unterstellt. Hier ist die Schlüsselstelle des Urteils A-5017/2021 vom 26. April 2022: «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit Art. 35 Abs. 2 MG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 PVSPA eine genügende gesetzliche Grundlage besteht, um die Covid-19-Impfung für Personen des MP Spez Det gemäss dem Impfkonzept des Oberfeldarztes der Armee als verpflichtend zu erklären. Die Massnahme liegt im öffentlichen Interesse und erweist sich vorliegend als verhältnismässig. Die Voraussetzungen von Art. 36 BV sind damit erfüllt.» (E.6.9).
Impfpflicht
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Sonntag, 01. Mai 2022
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Montag, 21. März 2022
Das Kreisgericht St. Gallen urteilte am 6. Januar 2022, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin nicht über das Weisungsrecht zu Impfungen anhalten und sein Weisungsrecht nicht in diskriminierender Weise ausüben darf. Das Kreisgericht St. Gallen entschied, dass die durch den Arbeitgeber via Weisungsrecht ausgesprochene Kündigung missbräuchlich war.
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