Impfflicht
Donnerstag, 07. Januar 2021

Eine wichtige arbeitsrechtliche Frage, die sich derzeit stellt, ist (bei Covid-19 und bei anderen Impfungen), ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin zur Impfung verpflichtet werden können. Das dürfte eines der arbeitsrechtlichen «Hot Topics» des Jahres 2021 sein. Klar ist schon jetzt, dass hier Fälle vor den Arbeitsgerichten und schliesslich auch vor dem Bundesgericht landen werden. Das Thema der Impfflicht am Arbeitsplatz ist an sich nicht neu, es stellte sich u.a. bereits bei der Schweinegrippe und stellt sich auch regemässig betreffend der Grippe- bzw. Influenza-Impfung. Bisher ist hierzu kein höchstrichterliches Urteil ergangen. Es ist aber anzunehmen, dass Covid-19 nun zu Urteilen von Arbeitsgerichten und schliesslich zu einem Urteil des Bundesgerichts führen wird. Hier geht es um das Spannungsfeld von Arbeitgeberweisungen und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Die Verpflichtung zur Impfung kann auch durch eine entsprechende Impfklausel im Arbeitsvertrag begründet werden. Diese könnte auch in bestehende Arbeitsverträge durch eine Änderungskündigung eingefügt werden. Impfklauseln gibt es bereits in Schweizer Arbeitsverträgen, z.B. in der Luftfahrtindustrie.