Hygiene
Dienstag, 25. Februar 2020

Das Coronavirus steht nun an den Schweizer Grenzen. In Norditalien und im Tirol. Es ist jetzt definitiv höchste Zeit, um als Arbeitgeber zu handeln. Denn dazu ist der Arbeitgeber nun rechtlich verpflichtet. Warum sich das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG in Beobachtung und Passivität übt, ist nicht an dieser Stelle zu erörtern. Das Coronavirus, auch COVID-19 genannt, ist spätestens seit heute Teil des Schweizer Arbeitsrechts.