Honorarkürzungen
Dienstag, 25. Februar 2020

Das Obergericht des Kantons Aargau ist vor dem Bundesstrafgericht in gleich 10 Fällen unterlegen. Honorarkürzungen bei amtlichen Verteidigungen sind aber kein reines Aargauer Thema. Sie sind u.a. auch vor den Gerichten des Kantons Zürich kein seltener Fall. Rechtsstaatlich sind solche Honorarkürzungen als bedenklich zu beachten, ausgenommen in extremen Fällen. Wie soll ein Richter beurteilen, welche Positionen und Aufwände in einem bestimmten Fall angemessen sein sollen?