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Donnerstag, 20. Februar 2020
Die Sanierung von Austragungsorten historischer Schiessanlässe und von Feldschiessen kann weiterhin vom Bund mit Abgeltungen unterstützt werden, selbst wenn auch nach dem 31. Dezember 2020 noch direkt in den Boden geschossen wird. Diese Regelung gilt für Austragungsorte, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Die vom Parlament am 27. September 2019 beschlossene…
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