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Dienstag, 19. Januar 2021
Das Bundesgericht schreibt, wie es heute mitteilt, für die Richter und die Mitarbeitenden entsprechend den neuen Massnahmen des Bundesrates Heimarbeit bzw. Homeoffice vor. Besonders gefährdete Personen bleiben zu Hause und verrichten wenn möglich Heimarbeit. Der Normalbetrieb des Bundesgerichts wird beibehalten.
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