Handelsregisterverordnung
Samstag, 07. März 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2020 die neuen Vorschriften über das Handelsregister auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Dank der Modernisierung kann das Handelsregister seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs weiterhin erfüllen. Zudem profitiert die Wirtschaft künftig von tieferen Gebühren. Damit an der zentralen Datenbank Personen weitergearbeitet werden kann, treten die entsprechenden Bestimmungen im Obligationenrecht und in der Handelsregisterverordnung bereits per 1. April 2020 in Kraft.