Freitag, 22. Februar 2019
Dazu die UBS weiter: „Die Bank betont erneut, dass sie jegliches strafrechtliche Verhalten in dieser Angelegenheit stets bestritten hat. UBS hat ihre Pflichten gemäss schweizerischem und französischem Recht sowie der 2004 in Kraft getretenen EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie respektiert und eingehalten. Die Bank hat ihre Berufung gegen das Urteil bereits bekannt gegeben und…
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