Härtefall
Sonntag, 24. Mai 2020

Im vorliegenden Urteil des Bundesgerichts vom 6. Mai 2020 (6B_186/2020) ging es um die strafrechtliche Landesverweisung eines Mannes, der 186 g reines Kokain entgegengenommen und verkauft haben soll. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das erstinstanzliche Urteil, wogegen der Mann Beschwerde an das Bundesgericht führte und eine teilweise Aufhebung des Urteils des Obergerichts verlangte. Auch sei von der Anordnung einer Landesverweisung abzusehen.

Montag, 23. Dezember 2019

Das Bundesgericht präzisiert im Urteil 4. Dezember 2019 (6B_690/2019) die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Ob bei einer Person ein Härtefall vorliegt, weil sie "in der Schweiz geboren oder aufgewachsen" ist, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist vielmehr im Einzelfall anhand der gängigen Integrationskriterien durchzuführen. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.