Nach dem heutigen Stand der Dinge gibt es (noch) keinen Fall vom Coronavirus in der Schweiz. Die Schweiz hat aber auch, im Gegensatz zu anderen Ländern, keine Einreisebeschränkungen erlassen. Wie uns aus gut informierten Quellen aus der Gesundheitsbranche zugetragen wurde, gibt es einige sehr bekannte Schweizer Grossunternehmen, welche sich mit Schutzmasken und anderen Utensilien in sehr grossen Mengen eindecken. Bereits heute sind ja Lieferengpässe bei diversen Produkten vorhanden. Im Arbeitsrecht der Schweiz ist der Coronavirus hingegen bereits mehr als angekommen. So hat die ETH Zürich Mitarbeitenden, welche aus China anreisen verboten, während 14 Tagen die ETH-Räumlichkeiten zu betreten. Bereits im Januar hatte die ETH für China-reisende Mitarbeitende eine siebentätige Home-Office-Pflicht angeordnet. Schauen wir uns nachfolgend einige aktuelle arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus an.
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