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Dienstag, 11. Juni 2019
Das neue eidgenössische Gesundheitsberufegesetz (GesBG) legt die Anforderungen für die Ausübung verschiedener Gesundheitsberufe wie Pflegefachpersonen und Physiotherapeuten/innen fest. Die Kantone erteilen dabei die Bewilligungen für die Berufsausübung. Die WEKO empfiehlt den Kantonen, ausserkantonale Bewilligungen anzuerkennen, damit der Binnenmarkt Schweiz gemäss Binnenmarktgesetz (BGBM) gewährleistet ist. Gesundheitsfachpersonen soll allein gestützt auf deren…
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