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Donnerstag, 31. Oktober 2019
Die zunehmende Kriminalisierung durch neue Straftatbestände macht auch vor dem Gesellschaftsrecht nicht halt. Am 1. November 2019 treten zwei neue Bestimmungen im Strafgesetzbuch in Kraft: Art. 327 sowie Art. 327a StGB, welche praktisch eine durchaus grosse Bedeutung erlangen könnten.
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