Mittwoch, 28. August 2019
Der Bundesrat kann Staaten, in welchen nach seiner Feststellung Sicherheit vor Verfolgung besteht, als sichere Heimat- oder Herkunftsstaaten (Safe Countries) bezeichnen. Massgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als „Safe Country“ sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte, die politische Stabilität sowie die Einschätzungen anderer EU- und EFTA-Staaten und des UNHCR.
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