Georgien neu als verfolgungssicherer Staat
Mittwoch, 28. August 2019

Der Bundesrat kann Staaten, in welchen nach seiner Feststellung Sicherheit vor Verfolgung besteht, als sichere Heimat- oder Herkunftsstaaten (Safe Countries) bezeichnen. Massgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als „Safe Country“ sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte, die politische Stabilität sowie die Einschätzungen anderer EU- und EFTA-Staaten und des UNHCR.