Geldwäschereiverordnung-FINMA
Mittwoch, 09. März 2022

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Geldwäschereiverordnung-FINMA an, um den jüngsten Revisionen des Geldwäschereigesetzes und der bundesrätlichen Geldwäschereiverordnung Rechnung zu tragen. Sie führt dazu eine Anhörung bis am 10. Mai 2022 durch.