Geldwäschereibekämpfung
Donnerstag, 20. Februar 2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen ist. Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA. Dies ergab das nun abgeschlossene Enforcementverfahren der FINMA. Die FINMA weist die Bank an, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umzusetzen. Zudem muss die Bank Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen und im Verwaltungsrat den Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung erhöhen. Bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes ist es der Bank ausserdem untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Die FINMA wird die Umsetzung der Massnahmen von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.