FINIG
Mittwoch, 28. Oktober 2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt eine fünfte Aufsichtsorganisation und erteilt einer dritten Registrierungsstelle die Zulassung. Damit sind keine weiteren Gesuche hängig. Die Phase des Aufbaus der institutionellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) ist somit fristgerecht abgeschlossen.

Montag, 10. Februar 2020

Die neuen Gesetze FIDLEG und FINIG verpflichten die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Erlass bestimmter, vorwiegend technischer Ausführungsbestimmungen. Die FINMA legt dafür eine neue, schlanke Verordnung vor, passt bestehende Verordnungen und Rundschreiben an und hebt drei Rundschreiben auf. Zu dieser Folgeregulierung führt die FINMA eine Anhörung bis zum 9. April 2020 durch.