Finanzmarktinfrastrukturverordnung
Mittwoch, 14. Dezember 2022

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die teilrevidierte Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA. Sie präzisiert darin den Inhalt meldepflichtiger Derivatetransaktionen. Weiter aktualisiert sie den Katalog abrechnungspflichtiger Zinsderivate. Die teilrevidierte Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.