Der Bundesrat hat soeben gestützt auf des Epidemiengesetz (EpG) bis zum 15. März 2020 alle Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen verboten. Das dürfte auch zu arbeitsrechtlichen Themen führen. Durch Absagen von Veranstaltungen, dazu gehören u.a. die Geneva International Motor Show (GIMS) oder die Giardina-Messe in Zürich, sowie von Sportveranstaltungen, sind nun viele Arbeitsverträge davon betroffen.
Der Bundesrat verbietet wegen des Coronavirus Grossveranstaltungen. Das teilt die Landesregierung an einer Medienkonferenz zu Ausbruch der Krankheit in der Schweiz mit, Titel: «Coronavirus (COVID-19). Die Massnahmen des Bundesrates basieren auf einer besonderen Lage nach Epidemiengesetz (EpG).
Das Coronavirus Covid-19 hat die Schweiz erreicht. Die Fälle steigen täglich an und erfassen das ganze Landesgebiet. Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) vom 28. September 2012 erhält nun plötzlich, rund 9 Jahre nach seinem Inkrafttreten, eine grosse Bedeutung. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über das Epidemiengesetz mit Fokus Coronavirus. Gemäss dem Epidiengesetz stellt das Coronavirus eine sog. Besondere Lage dar.



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