Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen die in der Krankenzusatzversicherung tätige Gesellschaft der CSS-Gruppe ab. Das Verfahren förderte Mängel im Geschäft mit externen Vermittlern zu Tage und zeigte auf, dass die CSS Versicherung AG Teile der Vertriebs- und Verwaltungskosten gruppenintern einseitig zulasten der Zusatzversicherten verteilt. Die FINMA ordnet an, überhöhte Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken den betroffenen Zusatzversicherten rückzuerstatten. Der Entscheid der FINMA stellt die operative Tätigkeit der CSS nicht in Frage. Die Ansprüche der Versicherten sind gesichert und die Solvenzvorschriften eingehalten. Der Entscheid der FINMA ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die CSS hat eine Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zur Kenntnis genommen und prüft diese nun im Detail.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat nach hohen Verlusten der Credit Suisse in Zusammenhang mit einem US-Hedgefonds ("Archegos") ein Enforcementverfahren gegen die Bank eingeleitet. Zudem informiert die FINMA, dass sie im Kontext des Falles "Greensill" seit März 2021 ein Verfahren gegen die Bank führt. Gleichzeitig hat die FINMA zusätzlich zu den entsprechenden Massnahmen der Bank diverse risikoreduzierende Sofortmassnahmen ergriffen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat in einem Enforcementverfahren festgestellt, dass die Bank SYZ SA gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen hatte. Die Verstösse erfolgten im Kontext einer sehr bedeutenden Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aus Angola.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat im Kontext der "Beschattungsaffäre" ein Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse eingeleitet, wie die FINMA heute mitteilt.



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