Urteil 4A_360/2021 vom 6. Januar 2022 des Bundesgerichts (Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, vom 19. Mai 2021 (LA210008-O/U)) hatte sich das Bundesgericht mit der rechtlichen Qualifikation des Vertrages einer Konsulentin einer Anwaltskanzlei zu befassen. Die Qualifikation stellte eine sog. doppeltrelevante Tatsache für die Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Zürich dar, worauf das Bundesgericht auch vertieft einging. In casu wurde die Qualifikation als Arbeitsvertrag durch das Bundesgericht, gestützt auf die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz, verneint. Zu bemerken ist aber, dass die Position des «Konsulenten» bzw. der «Konsulentin» in vielen grossen Schweizer Anwaltskanzleien durchaus als Arbeitsvertrag qualifiziert werden dürfte.
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