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Montag, 28. Oktober 2019
Der Bericht der GPK-S handelt zum einen von der Angemessenheit und Zweckmässigkeit von DNA-Analysen in Strafverfahren nach verschiedenen Deliktarten und möglichen kantonalen Unterschieden. Zum andern geht es um die von fedpol verwaltete DNA-Datenbank und die Aufsicht von fedpol über die vom Bund anerkannten DNA-Analyselabors. Die GPK-S hat vier Empfehlungen abgegeben.
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