Im Bereich Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalsteuer hat sich die geltende Rechtsordnung bewährt. Eem Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts im Bereich Blockchain, hat der Bundesrat entnommen, , dass es keine speziellen Gesetzesanpassungen im Steuerrecht braucht. Das geltende Mehrwertsteuerrecht erfasst auch Sachverhalte, die auf Distributed Ledger Technology (DLT) und Blockchain basieren. Deshalb besteht derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die neuen Instrumente steuerlich speziell zu erfassen.
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