Freitag, 06. Dezember 2019
Gemäss dem Änderungsprotokoll zur Datenschutzkonvention werden die Pflichten des für die Datenbearbeitung Verantwortlichen ausgeweitet. Dieser ist insbesondere verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde gewisse Datenschutzverletzungen zu melden. Ebenfalls erweitert wird seine Pflicht, die betroffene Person über die Beschaffung von Personendaten zu informieren. Weiter muss der Verantwortliche im Vorfeld bestimmter Datenbearbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung…
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