Datenschutzgesetz
Mittwoch, 10. Mai 2023

Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) wählt künftig nicht mehr der Bundesrat den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, sondern das Parlament. Um dieses Arbeitsverhältnis zu regeln, wurden verschiedene Bestimmungen angepasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 beschlossen, diese Änderungen zeitgleich mit dem nDSG auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen.

Montag, 28. September 2020

Das Parlament hat am 25. September 2020 die Revision des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Mit 44 zu 0 Ja-Stimmen in Ständerat und 144 zu 54 Ja-Stimmen (bei einer Enthaltung) im Nationalrat kommt es nun zur Totalrevision des 28 Jahre alten Gesetzes. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen und Anpassungen kurz aufgezeigt werden.