Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) wählt künftig nicht mehr der Bundesrat den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, sondern das Parlament. Um dieses Arbeitsverhältnis zu regeln, wurden verschiedene Bestimmungen angepasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 beschlossen, diese Änderungen zeitgleich mit dem nDSG auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen.
Das Parlament hat am 25. September 2020 die Revision des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Mit 44 zu 0 Ja-Stimmen in Ständerat und 144 zu 54 Ja-Stimmen (bei einer Enthaltung) im Nationalrat kommt es nun zur Totalrevision des 28 Jahre alten Gesetzes. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen und Anpassungen kurz aufgezeigt werden.
Zur Revision des Datenschutzgesetzes hat die Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey (NKF) letzte Woche einen Roundtable organisiert und in a nutshell die wichtigsten Anpassungen erörtert.
Die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) ist eines der wichtigsten aktuellen Gesetzgebungsprojekte und befindet sich auf der (längeren) Zielgerade. Wir haben uns zu diesem Thema mit David Rosenthal, Partner VISCHER, einem der führenden Schweizer Experten des Datenschutzrechts, hierüber unterhalten.
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